Richtlinien zum Umgang mit Mund-Nase-Bedeckungen

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die FAQs für das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen in Bildungseinrichtungen geändert.

Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Freien ist nun ausdrücklich nicht verpflichtend: "Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Schulgebäuden wird ab 24. April 2020 verpflichtend. Die Pflicht bezieht sich auf das Gebäude (etwa: Pausen, Raumwechsel) und den Schülertransport; jedoch nicht auf den Unterrichtsraum oder Aufenthalte im Freien, wenn dort der Mindesabstand gewahrt werden kann und sich an die Hygieneregelungen gehalten wird. Allerdings ist die Beschaffungslage solcher Schutzartikel derzeit weiterhin angespannt. Priorität bei der Versorgung haben natürlich das Gesundheits- und Pflegewesen." (nachzulesen in den FAQ des TMBJS (https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/#c21475, Stand 04.05.2020)). Die ElternsprecherInnen der einzelnen Klassen haben dazu heute ebenso aktualisierte detaillierte Informationen bekommen. Über Änderungen halten wir Sie hier auf dem Laufenden.